Der neue Corona-Erlass

 

Der neue CORONA-Erlass

Vom 26.02.2021, in Kraft ab 01.03.2021 liegt vor.

„Danach ist eine Sportausübung nur allein, gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person gestattet“.

>> Einzel-Tennis wird wieder erlaubt

„Soweit der Sport in geschlossenen Räumen ausgeübt wird, gilt diese Beschränkung für jeden Raum“.

>> Es darf nur ein Hallenplatz genutzt werden

von Andreas Fischer

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